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„Es liegt nicht in den Sternen, unser Schicksal zu bestimmen, sondern in uns selbst.“William Shakespeare

VerpackG (Verpackungsgesetz)
- Prüfung und Bescheinigungen von MSN Mengenstromnachweisen
(BL Branchenlösungen, § 8 VerpackG; DS Duale Systeme, § 7 VerpackG) - Prüfung der Eignung von Verwertungsanlagen für die Verwertung von Kunststoffen und Verbunden (Zertifizierung)
- Unterstützung bei Einstufung und Abgrenzung von Verpackungen / Nicht-Verpackungen / Systembeteiligungspflicht
- Unterstützung bei sonstigen Fragestellungen zu den Themen VerpackG, Recycling, Recycling von Kunststoffen, u.v.a.

Vollständigkeitserklärungen (§ 11 VerpackG)
- Prüfung und Bestätigung der VE verpflichteter Hersteller,
- Unterstützung als registrierter ‚Beauftragter Dritter‘ (§ 33 VerpackG) bei der Erstellung der Herstellererklärung,

GewAbfV (Gewerbeabfallverordnung)
- Prüfung und Bescheinigung der Getrenntsammelquote gem. § 4 Abs. 3 GewAbfV,
- Unterstützung bei Erstellung und Zusammenstellung von Dokumentationen

Anlage 3 Vergabekriterien RAL DE-UZ-30a
- Prüfstelle gem. DE-UZ 30a Abs. 1.4 Nr. 7
- Blauer Engel für Produkte aus mind. 80 % post-consumer Recyclingkunststoffen
Kontakt
- Paul-Klee-Straße 11, 50374 Erftstadt
- +49 (0) 2235 / 985855
- mackenbrock@recycert.de
Links
Recycert.de
Umweltagentur Erftstadt